I. Einleitung
Im August 2010 versendete das Justizministerium den Entwurf eines sog "strafrechtlichen Kompetenzpakets" (abgekürzt "sKp") zur Begutachtung2). Anlass dafür war eine größere Zahl hochkomplexer Wirtschaftstrafverfahren im Zuge der Finanzkrise, die die Strafjustiz vor neue Probleme und Herausforderungen stellte und sie auch erheblicher Kritik in den Medien aussetzte. Eine Reihe von Änderungen des materiellen Strafrechts, des Strafprozessrechts, des StAG und des GOG zielten im Wesentlichen darauf ab, die Effizienz der Verfolgung von Wirtschaftsdelikten zu steigern sowie staatsanwaltschaftliche Enderledigungen (insb Einstellungen) transparenter zu machen und sie einer zusätzlichen Kontrolle zu unterwerfen.