I. Einleitung
Der Bericht in JSt 2009, 123 ff über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) v 13.1.2009, das die Begründung eines geschworenengerichtlichen Urteils für unerlässlich erklärte (Fall Taxquet)1), endete mit dem Hinweis auf das noch ausstehende endgültige Urteil in dieser Sache durch die Große Kammer des EGMR.