1. Ausgangsposition: Funktion der Geschworenengerichtsbarkeit
Die Funktion der Geschworenengerichtsbarkeit besteht in der gezielten institutionellen Absicherung der "bürgerlichen Freiheit" im Strafverfahren durch Übertragung der Entscheidungskompetenz über die Schuldfrage an Personen ohne Eingliederung in die staatliche Vollzugshierarchie.