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"Abschaffung des Geschworenenverfahrens?"

Österreichische RichterInnenwoche 2010 "Die Reform des Haupt- und Rechtsmittelverfahrens"Donnerstag, 20.5.2010Peter LewischJSt 2010, 94 Heft 3 v. 1.5.2010

1. Ausgangsposition: Funktion der Geschworenengerichtsbarkeit

Die Funktion der Geschworenengerichtsbarkeit besteht in der gezielten institutionellen Absicherung der "bürgerlichen Freiheit" im Strafverfahren durch Übertragung der Entscheidungskompetenz über die Schuldfrage an Personen ohne Eingliederung in die staatliche Vollzugshierarchie.

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