§ 24 StVG
Der Untergebrachte beschwert sich darüber, dass bei der Bewegung im Freien unzumutbare Zustände herrschen und er sich als Deutschsprechender als "Ausländer" fühle, weil er mit Russen und Tschechen eingeteilt sei. Im Übrigen würden im Hofbereich Glasscherben und Essensreste umherliegen und könne er sich nicht erholen, weil die fußballspielenden Mithäftlinge stundenlang schrien und es überall hallen würde. Der Beschwerde wurde nicht Folge gegeben: