A. Der Vertrag von Lissabon im Überblick
Am 1.12.2009 ist der Vertrag von Lissabon1 (VvL) in Kraft getreten. Der VvL integriert das Strafrecht (wie die polizeiliche Zusammenarbeit) in den "Vertrag über die Arbeitsweise der EU" (AEUV); damit ist der seit dem 1.11.1993 bestehende intergouvernementale Sonderweg beendet, die "3. Säule" gibt es nicht mehr2.
Die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen umfasst: