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Europastrafrecht aktuell - Erste Schritte nach dem Vertrag von Lissabon (Teil 1)

Europastrafrecht aktuellFritz ZederJSt 2010, 66 Heft 2 v. 1.3.2010

A. Der Vertrag von Lissabon im Überblick

Am 1.12.2009 ist der Vertrag von Lissabon11ABl C 2007/306, 1; konsoliderte Fassungen der Verträge zuletzt ABl C 2010/83. (VvL) in Kraft getreten. Der VvL integriert das Strafrecht (wie die polizeiliche Zusammenarbeit) in den "Vertrag über die Arbeitsweise der EU" (AEUV); damit ist der seit dem 1.11.1993 bestehende intergouvernementale Sonderweg beendet, die "3. Säule" gibt es nicht mehr22Näher Zeder, Mindestvorschriften der EU im materiellen Strafrecht: Was bringt der Vertrag von Lissabon Neues?, ERA Forum 2008, 209..

Die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen umfasst:

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