vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Stellung des Opfers im Strafverfahren

Europastrafrecht aktuellFritz ZederJSt 2010, 36 Heft 1 v. 1.1.2010

A. Bestehende EU-Rechtsakte

Der bisher einzige Rechtsakt der EU, der eine Angleichung nationaler Bestimmungen über das Strafverfahren vorsieht, ist der Rahmenbeschluss (RB) 2001/220/JI über die Stellung des Opfers im Strafverfahren1)1)ABl L 2001/82, 1.. Der RB sieht iW Beteiligungs- und Informationsrechte sowie Schutzrechte für Opfer vor. Er geht auf einen isolierten und überraschenden Vorstoß Portugals während seines Ratsvorsitzes Anfang 2000 zurück und fand die Zustimmung der Mitgliedstaaten (MS) im Rat wohl nur deshalb, weil die meisten Bestimmungen eher programmatisch formuliert sind und die MS mehr zu Bemühungen, als zu konkreten gesetzgeberischen Maßnahmen zu verpflichten scheinen. Bekanntheit hat der RB weniger durch seine Umsetzung in den MS erlangt, sondern vielmehr durch ein - wegen seiner Nichtumsetzung in Italien erfolgtes - Vorabentscheidungsersuchen und das dazu ergangene U des EuGH im Fall Pupino (dazu unten B.1).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!