§§ 120, 121, 122 StVG
Der Untersuchungshäftling beschwert sich darüber, dass seine Akneerkrankung durch den Anstaltsarzt nicht mit der von ihm in Freiheit verwendeten "Tiosepthseife", sondern mit "Dalacin","Balneum Hermal" und "Eubos" behandelt würde und ihm die Anschaffung der "Tiosepthseife" über "Hausankauf " aus eigenen Mitteln vom Anstaltsarzt abgelehnt worden sei. Die Beschwerde wurde als unzulässig zurückgewiesen: