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§§ 120, 121 StVG

RechtsprechungStrafvollzugJSt-StVG 2009/8JSt-StVG 2009, 89 Heft 3 v. 1.5.2009

§§ 120, 121 StVG

In der unmittelbar bei der VK eingebrachten, als Beschwerde gemäß § 11a StVG bezeichneten Eingabe begehrt der Strafgefangene die unverzügliche Abhilfe in Ansehung eines ihm für einen bevorstehenden Ausgang nach § 147 StVG nicht ausgefolgten Aktenkoffers mit Geschäfts unterlagen und einer Reisetasche, da der Anstaltsleiter trotz Verständigung keine Abhilfemaßnah me ergreift. Der Antrag auf Erlassung eines Bescheides wurde zurückgewiesen:

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