Das französische und das österreichische Strafprozessrecht sind einer umfassenden Revision unterzogen worden1. Die Novellierung umfasst in beiden Staaten2 die Einführung eines Rechtsmittels gegen die Einstellung als Beschwerde gegen die Einstellung der Staatsanwaltschaft an die Generalstaats-anwaltschaft3 bzw als Antrag auf Fortführung des eingestellten Verfahrens an das Gericht (§ 195 StPO). Diese Entwicklung war der Anlass dafür, die Historie der Einstellungsbeschwerde in Deutschland darzustellen und die Praxis anhand von Akten aus dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken zu untersuchen.