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Kostenersatz für Privatgutachter

RechtsprechungkurzgefasstEinhard SteiningerJSt 2008/42JSt 2008, 201 Heft 6 v. 1.11.2008

§ 393 Abs 2 StPO

Ersatz der Kosten für Aktenkopien für den Beschuldigten auf Selbstkostenbasis als Barauslagen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig; Kosten für die Beiziehung eines Privatgutachters zur Vorbereitung der Hauptverhandlung sind nach strenger Prüfung im Einzelfall als notwendige Barauslagen dem Verfahrenshelfer zu ersetzen.

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