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§ 66 Abs 2 AVG

RechtsprechungStrafvollzugUdo JesionekJSt-StVG 2008/27JSt-StVG 2008, 162 Heft 5 v. 1.9.2008

§ 66 Abs 2 AVG

In seiner Beschwerde ersucht der Strafgefangene unter Bezugnahme auf sein monatliches "Einkommen" in der Höhe von ca EUR 50,- um Milderung der durch ein Straferkenntnis verhängten Strafe. Aus Anlass der Beschwerde wurde das angefochtene Erkenntnis gemäß § 66 Abs 2 AVG aufgehoben und die Sache zur neuerlichen Entscheidung an den Leiter der JA H zurückverwiesen:

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