I. Einführung
Die Lösung des Problems der Verwertbarkeit auslandsgewonnener Indizien als Beweis ist für die Schaffung eines europäischen Prozessrechts zweifellos von zentraler Bedeutung1. Die Europäische Kommission hat, wie die Entwicklung der Diskussion seit Veröffentlichung des Grünbuchs vom 11.12.2001 zum strafrechtlichen Schutz der finanziellen Interessen der EG und zur Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft2 zeigt, die Brisanz dieses Problems wohl erkannt und immer wieder die Notwendigkeit von Sondierungen und Konsultationen betont3. Gleichzeitig haben sich Kommission und Rat aber der Strategie verschrieben, den Diskussionsprozess sowohl sektoral ("Schutz der finanziellen Interessen der EG") als auch im Hinblick auf einzelne Instrumente ("Europäischer Haftbefehl"4, "Europäische Sicherstellungsanordnung"5) in Etappen aufzubrechen6 und damitgleichzeitig eine Reformdynamik zu erzeugen, bei der die Annahme des einen Instruments Sachzwänge zur Fortentwicklung des gewählten Ansatzes in Bezug auf weitere Instrumente schafft.auch im Hinblick auf einzelne Instrumente ("Europäischer Haftbefehl"4, "Europäische Sicherstellungsanordnung"5)in Etappen aufzubrechen6 und damitgleichzeitig eine Reformdynamik zu erzeugen, bei der die Annahme des einen Instruments Sachzwänge zur Fortentwicklung des gewählten Ansatzes in Bezug auf weitere Instrumente schafft.