I. Einleitung
Es wird angenommen, dass sich noch ca 15.000 Fliegerbomben-Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg in österreichischem Boden befinden. Von ihnen können nicht unerhebliche Gefahren für Menschen, aber auch Eigentum (zB von benachbarten Grund- und Hauseigentümern) ausgehen. Der vorliegende Beitrag bezieht sich auf strafrechtliche Aspekte von Gefährdungs-, Körperverletzungs- und Tötungserfolgen bei Bergung und Entsorgung sprengkräftiger Kriegsrelikte und ist eine Ergänzung zu einer in bbl 2007 veröffentlichten - in vier Teile gegliederten - Gesamtarbeit*, die damit einhergehende Rechtsfragen aus raumordnungs- und baurechtlicher, gewerbe-, zivil- und waffenrechtlicher Sicht darstellt.