§ 86 StVG
Der Strafgefangene beschwert sich dagegen, dass ihm untersagt wurde, Besuche eines aus der Strafhaft bedingt entlassenen Mannes zu empfangen. Aus der Stellungnahme des Leiters der JA H ergibt sich, dass tatsächlich der Besuch eines aus einer 4-jährigen Freiheitsstrafe bedingt entlassenen Strafgefangenen nicht genehmigt wurde. Der Beschwerde wurde Folge gegeben: