A. Themenstellung
Nach § 249 Abs 3 StPO idF BGBl I 2007/931 zufolge kann ab 1.1.2008 bei der Befragung eines bestellten Gerichtsgutachters ein "Privatsachverständiger" beigezogen werden, der neben dem Verteidiger sitzen soll und diesen berät, ohne selbst Fragen an den Sachverständigen richten zu dürfen.