Die Slowakei gilt mit ihrer Einheitssteuer von 19 % für viele als Vorbild oder gar als neuer "Wirtschaftstiger". Im Strafrecht tanzt das Land im Herzen Europas ebenfalls aus der Reihe. Während in 15 europäischen Ländern ein absolutes Verbot der Errichtung eines speziellen Gerichtes besteht1, wird in der Slowakei der Kampf gegen die Korruption, die Mafia sowie gegen strafgesetzwidrig handelnde Staatsorgane durch das "Sondergericht" (Speciálny Súd) und das "Amt der Sonderstaatsanwaltschaft" (Úrad speciálnej prokuratúry) durchgeführt. Die folgende Analyse untersucht die Zweckmäßigkeit und Effektivität von Sonderinstitutionen im Kampf gegen die organisierte Kriminalität, die Diskriminierung der ordentlichen Richter im Vergleich zu den Sonderrichtern sowie den Grundsatz der Trennung der Justiz und der Verwaltung.