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"Ius puniendi" der Organe der EG zum Schutz des EG-Haushalts vor Betrügereien (Art 280 Abs 4 EG-Vertrag)?

Wissenschaftliche AbhandlungenIngo E. Fromm11Der Verf. ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in derKanzlei Dr. Caspers & Mock in Koblenz.JSt 2007, 145 Heft 5 v. 1.9.2007

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