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Sachverständigenbeiziehung bei fehlenden Fachkenntnissen für die Beurteilung einer Tatfrage bei einem Mitglied des Gerichts

Rechtsprechungkurz gefasstEinhard SteiningerJSt 2007/11JSt 2007, 32 Heft 1 v. 1.1.2007

§§ 118, 118a, 222, 254, 281 Abs 1 Z 4 StPO

Sachverständige sind nur beizuziehen, wenn - nach der auf den Einzelfall bezogenen Wertung

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