vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Tatsachenmängel des Wahrspruchs undamtswegige Wahrnehmung

Rechtsprechungkurz gefasstEinhard SteiningerJSt 2006/54JSt 2006, 207 Heft 6 v. 1.11.2006

§ 290 Abs 1 StPO, § 345 Abs 1 Z 11 lit a StPO

Entbehrt der Schuldspruch einer im Wahrspruch festzustellenden Tatsachengrundlage, ist er mit dem gemäß §§ 344, 290 Abs 1 StPO von Amts wegen wahrzunehmenden Nichtigkeitsgrund nach § 345 Abs 1 Z 11 lit a StPO behaftet.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!