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Verwertung einer Aussage aus dem Vorverfahren bei fehlender Belehrung über Entschlagungsrecht

Rechtsprechungkurz gefasstEinhard SteiningerJSt 2006/53JSt 2006, 207 Heft 6 v. 1.11.2006

§ 152 StPO, § 162a StPO, § 281 Abs 1 Z 2 StPO, § 281 Abs 1 Z 3 StPO

Im Vorverfahren hat der Untersuchungsrichter das Vorliegen eines Entschlagungsrechtes nach § 152 Abs 1 und 2 StPO anhand der ihm vorliegenden Beweismittel zu prüfen. Ergibt sich daraus kein Hinweis auf ein Entschlagungsrecht, scheidet Nichtigkeit nach § 152 Abs 5 StPO aus.

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