§§ 127, 137 StGB
Fische in einem im Privateigentum stehenden Fischteich unterliegen unabhängig davon, auf welche Weise sie in den Teich gelangt sind, nicht dem Fischereirecht; ihre Wegnahme ist Diebstahl.
OGH 10. Jänner 2006, 11 Os 122/05h; LG Innsbruck 25. August 2005, 23 Hv 123/05a