vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verfolgungsverzicht (§ 34 Abs 2 Z 1 StPO)

Rechtsprechungkurz gefasstEinhard SteiningerJSt 2006/13JSt 2006, 50 Heft 2 v. 1.3.2006

§ 34 Abs 2 StPO; § 90 Abs 1 StPO; § 109 Abs 1 StPO; § 281 Abs 1 Z 8 StPO

Betrifft der Verfolgungsverzicht der Staatsanwaltschaft nach § 34 Abs 2 Z 1 StPO (rechtlich besehen) nur die Subsumtion der Tat, so kann dieser keine Rechtswirkungen entfalten. Unabhängig von der vom Gericht vorgenommenen Subsumtion liegt bei Verurteilung wegen dieser Tat keine Anklageüberschreitung vor.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!