§ 132 Abs 2 StVG
Der Strafgefangene hat mehrere Ansuchen gestellt, dass ihm vom Magazin 2 Stück Plüschtiere (je ca 12 cm groß), die ihm aus Japan als Weihnachtsgeschenk geschickt worden seien, ausgehändigt werden dürfen. Diese Ansuchen wurden von der Anstaltsleitung abgewiesen, wobei als Begründung "Sicherheitsbedenken" angeführt wurden. Der dagegen erhobenen Beschwerde wurde keine Folge gegeben: