§§ 44 Abs 1, 47 Abs 1 StVG
Der Strafgefangene beschwert sich gegen eine Entscheidung des Anstaltsleiters, mit der er von seiner bisherigen Arbeit als Hausarbeiter der Abteilung BI abberufen und der Arbeitsverwendung als Hausarbeiter im Unternehmerbetrieb II zugewiesen wurde. Der Beschwerde wurde nicht Folge gegeben: