Ab 01.01.2006 haben bestimmte Opfergruppen im Strafverfahren Anspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung. Damit wird teilweise ein EU-Opferrahmenbeschluss umgesetzt. Aufgabe und Ziel der Prozessbegleitung ist, gewisse Opfergruppen im Strafverfahren psychisch und rechtlich zu unterstützen, um Retraumatisierungen möglichst zu verhindern. Diese Unterstützung soll ua bewirken, dass die Opfer im Verfahren nicht neuerlich bloß benutztes Objekt fremden, diesmal staatlichen Handelns werden. Diese staatliche Leistung wird privat von niederschwellig arbeitenden psychosozialen Einrichtungen (Kinderschutzzentren, Familienberatungsstellen etc) angeboten, die ihrerseits für die rechtliche Vertretung der Opfer fachlich speziell qualifizierte RechtsanwältInnen beiziehen können. Die juristische Prozessbegleitung erfolgt (noch) auf Basis eines normalen Privatbeteiligtenanschlusses.