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Individualisierungspflicht und Subsumtion

Rechtsprechungkurz gefasstEinhard SteiningerJSt 2006/9JSt 2006, 29 Heft 1 v. 1.1.2006

§ 260 Abs 1 Z 1 StPO, § 260 Abs 1 Z 2 StPO; § 281 Abs 1 Z 3 StPO

Der Ausspruch nach § 260 Abs 1 Z 1 StPO muss in dem für die Subsumtion (§ 260 Abs 1 Z 2 StPO) entscheidenden Umfang den als erwiesen angenommenen Tatsachen der Entscheidungsgründe entsprechen, um aus § 281 Abs 1 Z 3 StPO unbedenklich zu sein.

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