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§§ 90b 96 StVG

RechtsprechungStrafvollzugUdo JesionekJSt-StVG 2006/1JSt-StVG 2006, 25 Heft 1 v. 1.1.2006

§§ 90b 96 StVG

Der Untergebrachte hat einen verschlossenen Brief an die "Caritas-Socialis" abgesendet, der von der Anstaltsleiterin geöffnet wurde. Die Anstaltsleiterin stützte sich darauf, dass auf der Website der "Caritas-Socialis" kein Anhaltspunkt dafür vorliege, dass es sich um eine Vereinigung oder Einrichtung gemäß § 90b Abs 6 Z 2 StVG handle. Der dagegen erhobenen Beschwerde wurde nicht Folge gegeben.

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