vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechtsschutz im neuen Vorverfahren: Der Einspruch wegen Rechtsverletzung

Wissenschaftliche AbhandlungenAndreas VenierJSt 2006, 7 Heft 1 v. 1.1.2006

Der Einspruch wegen Rechtsverletzung richtet sich gegen die Verletzung subjektiver prozessualer Rechte durch Staatsanwalt oder Kriminalpolizei im Ermittlungsverfahren. Subjektive Rechte ergeben sich jedenfalls aus allen Bestimmungen der künftigen StPO11StrafprozessreformG, BGBl I 2004/19; in Kraft mit 1.1.2008., die einer Person ausdrücklich ein bestimmtes Recht einräumen, zB aus § 49, § 66, § 159; aber auch aus Vorschriften, an deren Einhaltung der Einspruchswerber ein berechtigtes Interesse geltend machen kann. Der Beschuldigte hat ein berechtigtes Interesse insbesondere an der Einhaltung von Bestimmungen, die eine unvoreingenommene und vollständige Sachverhaltsaufklärung durch die zuständige Behörde, eine wirksame Verteidigung und eine Beendigung des Verfahrens innerhalb angemessener Zeit gewährleisten sollen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!