In seiner Beschwerde beklagt der gemäß § 21 Abs 2 StGB Untergebrachte die gemeinsame Anhaltung mit seinem Stiefvater in einem Haftraum der Abteilung für erhöhte Sicherheit. Der Beschwerde wurde nicht Folge gegeben:
In seiner Beschwerde beklagt der gemäß § 21 Abs 2 StGB Untergebrachte die gemeinsame Anhaltung mit seinem Stiefvater in einem Haftraum der Abteilung für erhöhte Sicherheit. Der Beschwerde wurde nicht Folge gegeben: