I. Ausgangsfall 1
Am 8. Mai 2002 schlugen während einer Kundgebung vermummte Täter in der Aula der Universität Wien am Denkmal "Siegfriedskopf" die Nase ab. Gegen Adrian N. wurden aus diesem Grund beim LGSt Wien Vorerhebungen wegen des Verdachts der schweren Sachbeschädigung nach den §§ 125, 126 Abs 1 Z 3 und 7 StGB geführt.