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Bedingte Strafnachsicht ist Teil pflichtgemäßen richterlichen Ermessens und der Überprüfung im Berufungsverfahren vorbehalten

RechtsprechungkurzgefasstAlois Birklbauer, Einhard SteiningerJSt 2005/23JSt 2005, 101 Heft 3 v. 1.5.2005

§ 43 Abs 2 StGB; § 281 Abs 1 Z 11 StPO

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