Die Verhängung einer Geldbuße in der Höhe von 25 Euro wegen einer Ordnungswidrigkeit,
Seite 169
die durch den unrechtmäßigen Besitz eines Mobiltelefons begangen wurde, ist weder gesetzwidrig noch unangemessen.
Die Verhängung einer Geldbuße in der Höhe von 25 Euro wegen einer Ordnungswidrigkeit,
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die durch den unrechtmäßigen Besitz eines Mobiltelefons begangen wurde, ist weder gesetzwidrig noch unangemessen.