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Ne bis in idem bei im Ausland geahndeten Straftaten Art 4 7. ZP EMRK

RechtsprechungAlois Birklbauer, Silvia Herbe, Oliver Plöckinger, Lyane SautnerJSt 2003/13JSt 2003, 100 Heft 3 v. 1.5.2003

§ 65 Abs 4 Z 3 und 4 StGB

Das in Art 4 7. ZP EMRK verankerte Verfolgungshindernis des ne bis in idem bezieht sich ausschließlich auf innerstaatliche Verfahren. Allerdings steht § 65 Abs 4 Z 3 u 4 StGB einer strafrechtlichen Verfolgung des Beschuldigten im Inland wegen bereits im Ausland geahndeter Straftaten entgegen.

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