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Absprachekartell gerichtlich strafbar

RechtsprechungAnmerkungenUdo Jesionek, Albert HolzbauerJSt 2003/11JSt 2003, 98 Heft 3 v. 1.5.2003

§ 129 Abs 1 KartG, jetzt § 168b StGB

Verschiedene Wiener Baufirmen einigten sich untereinander dahingehend, dass sie abwechselnd vom Magistrat ausgeschriebene Bauaufträge erhalten sollten und stimmten ihre Anbote darauf ab. Durch diese Absprachen lukrierten sie einen Mehrerlös von mindestens 11 Mio EUR. Ein solches Verhalten war bis 30.6.2002 gem § 129 Abs 1 KartG gerichtlich strafbar; nach der aktuellen Rechtslage ist § 168b StGB heranzuziehen.

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