Der folgende Beitrag beschreibt die Durchführung von Prozessbegleitung auf der Grundlage des Modellprojekts "Psychologische und juristische Prozessbegleitung bei sexuellem Missbrauch an Mädchen, Buben und Jugend-lichen" Wien 1998-2000. Die dort entwickelten Standards für die psychosoziale Prozessbegleitung wurden vom interministeriellen Arbeitskreis (BMJ, BSG, BI) diskutiert und übereinstimmend anerkannt, die Standards für juristische Prozessbegleitung sind derzeit (20.3.03) dort noch in Diskussion. (Abschlussbericht Modellprojekt, Wien 1998-2000).