Draußen, vor der Redaktionsstube, grünt und blüht der Mai, und so halten Sie jetzt das dritte Heft des Journals für Strafrecht in der Hand. Sie finden darin die Fortsetzung und gleichzeitig den Schluss des Aufsatzes über den Schutz gefährdeter Zeugen im österreichischen Strafprozess von Hubert Hinterhofer. Der Autor kommt darin unter anderem zum Ergebnis, dass der Effektivität des Zeugenschutzes nicht selten das durch Art 6 EMRK garantierte Verteidigungsrecht des Beschuldigten entgegensteht. Er empfiehlt, nur als ultima ratio eine anonyme Vernehmung, kombiniert mit optischer und akustischer Abschirmung, durchzuführen. Die Angaben des Zeugen müssten jedoch durch Kontrollbeweise abgesichert sein, um dem Fairnessgebot der EMRK zu genügen.