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Schwerer Raub durch Verwendung eines Behältnisses mit einer explosiven Flüssigkeit

RechtsprechungAnmerkungenLyane SautnerJSt 2003/6JSt 2003, 59 Heft 2 v. 1.3.2003

§ 143 Satz 1 2. Fall StGB

Eine mit Benzin gefüllte Plastikflasche ist ein Gegenstand, der nach seiner Anwendung und Wirkungsweise einer Waffe im technischen Sinn gleichkommt und damit den Begriff der Waffe in § 143 Satz 1 2. Fall StGB erfüllt.

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