§§ 54 Abs 5, 84 Abs 2, 161, 202 Abs 3 FinStrG
VwGH, 26. November 2002, Zl. 99/15/0154-11
Sachverhalt
Der Bf wurde in zweiter Instanz wegen Amtsmissbrauchs nach § 302 StGB verurteilt, weil er in der Zeit von 1980 - 1993 seine Stellung als Gemeindesekretär in namentlich genannten Gemeinden, in denen er mit Kassenverwaltungs- und Buchhaltungsgeschäften betraut war, dazu missbrauchte, um die Gemeinden vorsätzlich in ihren konkreten Vermögensrechten zu schädigen, wobei er sich insgesamt Geldbeträge von ATS 3.942.596,88 angeeignet habe. Noch während des Berufungsverfahrens hatte der Bf an die geschädigten Gemeinden Schadensgutmachungen von ATS 2.752.140,76 geleistet.