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Keine Rügepflicht bei unzulässiger Verlesung eines Gutachtens

RechtsprechungAlois Birklbauer, Lyane Sautner, Herbert WegscheiderJSt 2003, 32 Heft 1 v. 1.1.2003

§ 252 StPO

Eine Verlesung nach § 252 StPO erfordert ein ausdrücklich erklärtes oder konkludentes Einverständnis. Das Unterlassen eines Widerspruches gegen die Verlesung reicht dafür schon deshalb nicht hin, weil dies die Etablierung einer im Gesetz nicht vorgesehenen Rügepflicht bedeuten würde.

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