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Funktionen des Verfahrens zur Erlassung von Verordnungen**Dieser Beitrag wurde im Oktober 2024 fertiggestellt. Seither erschienene Literatur konnte nur punktuell berücksichtigt werden.

AbhandlungenUniv.-Ass.in Mag.a Irene KristlerJRP 2025, 205 Heft 3 v. 22.12.2025

Probleme der demokratischen Rückbindung sowie der Kontrolle von Gestaltungsspielräumen des Verordnungsgebers sind nicht neu, haben aber in jüngerer Zeit durch die COVID-19-Rechtsprechung des VfGH wieder an Aktualität gewonnen. Dabei hat sich das Verfahren zur Erzeugung von Verordnungen auf mehreren Ebenen als ausgleichendes Element für den Mangel an gesetzlicher Vorbestimmtheit des Verwaltungshandelns herausgebildet. Anhand jüngerer und älterer Beispiele aus der Rechtsprechung des VfGH soll die Rolle von Verfahrenspflichten im Zusammenhang mit administrativen Rechtsetzungsspielräumen untersucht werden. Ausgehend davon wird eruiert, was das Verfahren der Verordnungserlassung aus rechtsstaatlichen und demokratischen Gesichtspunkten zu „leisten“ imstande ist. Dabei wird zunächst die kompensatorische Funktion von Verfahrensvorschriften bei verdünnter gesetzlicher Determinierung beleuchtet sowie analysiert, inwieweit diese tatsächlich zur Legitimation genereller, administrativer Normsetzung beitragen können. Zum anderen steht die These im Mittelpunkt, dass dem Verfahren der Verordnungserlassung ein Eigenwert zukommt, der über eine bloße Kompensationsfunktion hinausgeht.

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