Das Migrations- und Asylpaket der Union besteht aus insgesamt zehn Rechtsakten: neun Verordnungen und einer Richtlinie. Diese Rechtsakte sind Mitte Juni 2024 in Kraft getreten, gelten – mit Ausnahme einer Verordnung – aber erst ab Mitte Juni 2026. Bis dahin müssen die Mitgliedstaaten die Verordnungen innerstaatlich durchführen und die Richtlinie umsetzen.

