Die Darstellungen beschäftigen sich mit den aus legistischer Sicht aufgrund unterschiedlicher Bauaufträge in naher Zukunft erforderlichen Änderungen und Ergänzungen vor allem im Bereich der gesetzlichen Grundlagen für elektronische Audiomedien und audiovisuellen Medien. Der Beitrag veranschaulicht weiters, dass diese Änderungen – soweit sie durch unionsrechtliche Vorgaben bedingt sind – auch über das Rundfunkrecht hinausgehend andere, im weiteren Sinn medienrechtliche Baustellen betreffen.