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Bildungsverfassungsrecht**Dieser Beitrag basiert auf der vom Autor am 14.10.2024 an der Wirtschaftsuniversität Wien gehaltenen Antrittsvorlesung, die für die Schriftfassung um Nachweise ergänzt wurde; die Vortragsform wurde beibehalten.

AbhandlungenUniv.-Prof. Dr. Thomas KröllJRP 2024, 294 Heft 4 v. 30.12.2024

Regelungsgegenstand des Bildungsverfassungsrechts sind Angelegenheiten, die durch Unterricht, Lehre oder Erziehung „Bildung“ realisieren sollen. Erweist es sich auch als eine eher „dornige“ Materie, ermöglicht eine Auseinandersetzung mit dem Bildungsverfassungsrecht eine gesamthafte, integrierende Behandlung aller auf die Realisierung von „Bildung“ gerichteten Angelegenheiten von der vorschulischen Erziehung im Kindergarten bis zur Volks-/Erwachsenen-/Weiterbildung.

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