vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Organbestellung durch die Mitglieder eines Selbstverwaltungskörpers (VfGH 06.03.2023, G 237/2022ua)11Dieser Beitrag entstand parallel zur Publikation der Dissertation der Autorin, auf die auch weiterführend an dieser Stelle verwiesen werden soll: Springer, Wahlen in sonstigen Selbstverwaltungskörpern (2024).

AbhandlungenDr.in Michaela SpringerJRP 2024, 246 Heft 2 und 3 v. 20.12.2024

Mit der Entscheidung des VfGH vom 6. März 2024 zu G 237/2022ua wurden erstmals die Grenzen der Organbestellung hinsichtlich des Erfordernisses der Organbestellung aus dem Kreis der Mitglieder gem Art 120c Abs 1 B-VG abschließend geregelt und klargestellt, dass eine Bestellung durch oberste staatliche Organe verfassungswidrig ist und in diesem Kernbereich der Selbstverwaltung den Mitgliedern eine autonome Willensbildung zu ermöglich ist. Ein Absehen von diesem Merkmal ist abweichend zu dem Erfordernis der Mitgliedeigenschaft von Organwaltern auch bei Vorliegen einer sachlichen Begründetheit nicht zulässig. Dies ist insofern von Bedeutung, da es zahlreiche vergleichbare Zusammensetzungen von Kollegialorganen der sonstigen Selbstverwaltungskörper gibt, deren Regelungen somit ebenfalls als verfassungswidrig zu erachten sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte