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Organstreitverfahren, Kompetenzfeststellungen und Meinungsverschiedenheiten – More of the same oder alles doch ganz anders?

AbhandlungenUniv.-Ass.in Mag.a Sarah Geiblinger11Für die stetige Bereitschaft zur Diskussion und den hilfreichen Anmerkungen zu diesem Beitrag danke ich herzlich Univ.-Prof. Dr. Michael Holoubek, Univ.-Ass.in Dr.in Laura Pavlidis und Univ.-Ass. Dr. Ulrich Wagrandl.JRP 2023, 310 Heft 4 v. 30.12.2023

Als Organstreitverfahren werden Verfahren über Streitigkeiten zwischen obersten Staatsorganen derselben Gebietskörperschaft über den Umfang ihrer „Rechte und Pflichten“ verstanden. Das B-VG kennt zwar keine grundsätzliche verfassungsgerichtliche Zuständigkeit für Organstreitigkeiten, aber mit der Kompetenzgerichtsbarkeit sowie der Entscheidung von Meinungsverschiedenheiten besondere Ausformungen von Verfahren über Konflikte innerhalb der staatlichen Sphäre. Die hL begreift diese Verfahren als „bloße“ Kompetenzfeststellungen. Die Abgrenzung und Einordnung von Organstreitverfahren, Kompetenzstreitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten ist dabei uneinheitlich. Eine genauere Betrachtung dieser Verfahren hinsichtlich Parteien, Zweck, Gegenstand und Entscheidung zeigt Kontinuitäten und Differenzen und ermöglicht im Ergebnis eine bessere Einordnung von „Organstreitverfahren österreichischer Prägung“.

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