Der Beitrag beleuchtet aus der Perspektive eines Verfassungsdienstes in einem Amt der Landesregierung am Beispiel der COVID-19-Pandemie legistische Prozesse in einer Krisensituation, konkret in Bezug auf epidemierechtliche Maßnahmenverordnungen der Bezirksverwaltungsbehörden und des Landeshauptmannes sowie im Hinblick auf kurzfristig notwendig gewordene landesgesetzliche Anpassungen. Dabei werden am Beispiel einer im Verlauf der Pandemie in Tirol entwickelten institutionalisierten Vorgehensweise auch Funktionsbedingungen für den arbeitsteiligen Ablauf geordneter, wenngleich aufgrund des gegebenen Zeitdrucks verdichteter Rechtsetzungsprozesse herausgearbeitet.