Nicht nur die Strafverfolgungsbehörden, sondern auch die Sicherheitsbehörden des Bundes leisten im Allgemeininteresse Öffentlichkeitsarbeit, etwa in Form von Presseaussendungen oder via Social-Media. Die entsprechende Tätigkeit ist gesetzlich nur vereinzelt geregelt, das Verhältnis der Öffentlichkeitsarbeit der Sicherheitsbehörden zur Medientätigkeit der Strafverfolgungsbehörden in zentralen Bereichen unklar. Die nachfolgende Studie beantwortet wesentliche offene Fragen dieses Themenkreises und zeigt, dass die Sicherheitsbehörden im allgemeinen Interesse zur Leistung von Öffentlichkeitsarbeit berechtigt sind, offene Detailfragen aber materienübergreifend geregelt werden sollten.

