Die Digitalisierung ist ein globaler Megatrend, der selbstredend auch die staatliche Verwaltung erfasst. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt herrscht indes (noch) wenig Klarheit über die gebräuchlichen Begriffe sowie die Möglichkeiten und Grenzen der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen. Der vorliegende Beitrag will diese Möglichkeiten und Grenzen näher ausloten und versuchen, die eine oder andere Begrifflichkeit juristisch präziser zu erfassen.

