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Bundespräsident und Einberufung des Nationalrats zu außerordentlichen Tagungen

AbhandlungenUniv.-Prof. DDr. Dr. h.c. Bernd WieserJRP 2023, 129 Heft 1 v. 12.5.2023

Die Frage, ob die Einberufung einer außerordentlichen Tagung des NR durch den BPräs nach Art 28 Abs 2 Satz 1 B-VG eines Vorschlags der BReg oder des von ihr ermächtigten BM iSd Art 67 Abs 1 B-VG bedarf, wird in der Lehre seit knapp 100 Jahren unterschiedlich beantwortet. Der vorliegende Aufsatz versucht, diesen Rechtsstreit einer befriedigenden Lösung zuzuführen.

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